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Rott: Energieausweis, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis bei RIE Immobilien online bestellen

Objekt-Nr.: 103727
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Basisinformationen
Adresse:
Stiegelacker 3
DE-86935 Rott
Landsberg am Lech
Bayern
Stadtteil:
Rott
Preis:
Preis auf Anfrage
Wohnfläche ca.:
1 m²
Grundstück ca.:
1 m²
Zimmeranzahl:
1
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Haustyp:
Einfamilienhaus
Provision:
provisionsfrei
Verfügbar ab:
nach Absprache
Zustand:
gepflegt
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Energieausweis: Energetischer Statusbericht auf einen Blick
Ist Ihr Haus ein Energiefresser oder ein Energiesparer? Das lässt sich ganz leicht herausfinden: mit einem Energieausweis. Geregelt sind die Vorgaben zum Energieausweis in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014): Verpflichtend ist der Ausweis bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie, hilfreich beim Kauf und bei der Sanierung, denn er liefert wichtige Hinweise auf Einsparpotenziale und konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen. Der Energieausweis macht auf den ersten Blick deutlich, ob ein Haus Heizenergie verschwendet oder sparsam ist. Die farbige Skala oben auf dem Energieausweis zeigt leicht verständlich, ob das Haus im roten (hoher Energieverbrauch = großer Sanierungsbedarf) oder grünen Bereich (niedriger Energieverbrauch) steht. Ergänzt wird die Farbskala im Energieausweis durch so genannte Effizienzklassen (in allen Energieausweisen, die seit dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden). Häuser und Wohnungen werden damit anhand ihrer Energiekennwerte in neun Effizienzklassen von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf) eingeteilt. Das ermöglicht einerseits den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit. Andererseits liefert der Energieausweis Hausbesitzern wichtige Anhaltspunkte und Informationen für eine energetische Sanierung, denn er enthält individuelle Modernisierungsempfehlungen, mit denen der Energieverbrauch deutlich reduziert werden kann.

Energieausweis-Varianten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Es gibt zwei Varianten vom Energieausweis: den so genannten Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis wird aus den Angaben der Bewohner erstellt. In die Berechnungen fließt ihr Verbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre ein. Der Nachteil: Dieser Energieausweis ist stark abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der Bewohner. Je nachdem, ob diese viel oder kaum heizen, kann das Ergebnis im Energieausweis verfälscht sein. Für den Bedarfsausweis wird das Haus genau unter die Lupe genommen: Wie ist der Zustand von Außenwänden, Dach und Fenstern? Auf welchem Stand sind Heizung und Haustechnik? Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um Bausubstanz und Energieeffizienz bestellt ist. Am Endenergiebedarf können sich Hausbesitzer, Käufer und Mieter orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen. Gültig sind beide Ausweisvarianten jeweils zehn Jahre. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis brauchen, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab. Häuser unter Denkmalschutz benötigen keinen Energieausweis.
Expertentipp: Wann braucht man welchen Energieausweis?

Bei Vermietung oder Verkauf ist Energieausweis vorlegen Pflicht
Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie gibt es mit der EnEV 2014 keine Diskussionen mehr: Potenziellen Mietern und Käufern muss der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt werden. Kommt der Vertrag zustande, muss der Energieausweis dem Käufer oder neuen Mieter als Kopie oder Original ausgehändigt werden. Die Energiekennwerte aus dem Energieausweis gehören darüber hinaus auch in die Immobilienanzeige! Wer sich daran nicht hält, muss laut EnEV 2014 mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen (die Bußgeldregelung für Immobilienanzeigen gilt allerdings erst ab dem 1. Mai 2015).
Das müssen Vermieter und Verkäufer über den Energieausweis wissen
Das müssen Mieter und Käufer über den Energieausweis wissen
Gut zu wissen für Hausbesitzer: Energieausweis aus Ausgangspunkt für Sanierung

Diese Angaben aus dem Energieausweis gehören nach EnEV 2014 in Immobilienanzeigen
In §16a der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) wird geregelt, welche Angaben aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen verpflichtend enthalten sein müssen:
Art des Energieausweises – Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Im Energieausweis genannte Informationen zum Endenergiebedarf oder Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
Wesentlicher Energieträger für die Heizung (Gas, Öl, Pellets, Fernwärme etc)
Baujahr
Energieeffizienzklasse (bei älteren und noch gültigen Energieausweisen entfällt die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse)

Wer stellt einen Energieausweis aus und was kostet der Energieausweis?
Einen Verbrauchsausweis erhalten Hausbesitzer zum Beispiel bei vielen Energieversorgern und Energiedienstleistern, die Heizdaten ablesen. Der Verbrauchsausweis kostet oft weniger als 100 Euro und wird aus den Verbrauchsdaten (Heizkostenabrechnung) der letzten drei Jahre erstellt. Den Bedarfsausweis erstellt ein Architekt, Bauingenieur, Handwerksmeister oder Energieberater, zum Beispiel aus der Liste der Architektenkammern oder der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes. Dafür ist ein Vor-Ort-Termin erforderlich und es erfolgt eine genaue Analyse der Bausubstanz. Deshalb ist der Bedarfsausweis auch deutlich teurer als der Verbrauchsausweis, mindestens 400 Euro müssen Hausbesitzer einkalkulieren. Fehlen Planungsunterlagen oder handelt es sich um ein kompliziertes Gebäude, kann es je nach Aufwand auch deutlich teurer werden.
Sonstiges:
Bei allen Angaben handelt es sich um Angaben des Eigentümers bzw. Dritter. Trotz regelmäßiger Prüfung von Daten, Bildern und Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Ebenso wenig für die Verfügbarkeit des Angebotes bei Vermietung oder Verkauf. Die Informationen in Exposés und auf unseren Webseiten ersetzen keine persönliche Beratung! Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen jederzeit vorzunehmen. Copyright © aller Texte und Bilder: RIE Immobilien, 86935 Rott, Stiegelacker 3.
Für alle Angebote gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Anmerkung:
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
 
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